Der Gesetzgeber untersagt seit dem 01.04.2006 die öffentliche Präsentation von Vorher/Nachher-Fotos (BGBl. I S.2570). Da das Heilmittelwerbegesetz jedoch detaillierte Informationen auf gezielte Anfrage nicht als Werbung einstuft, können wir Ihnen bei einer persönlichen Beratung oder Online – Erstberatung Vorher/Nachher-Fotos präsentieren.
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